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Die  ETUDE BLÖCHLINGER

wendet einen Stundenansatz an, der in der Regel Fr. 180.- bis maximal Fr. 380.- beträgt. Der Ansatz hängt insbesondere von der Komplexität des Falles sowie vom Streitwert ab. 

Im Einklang mit den anwaltlichen Standesregeln wird die Festlegung des Honorars zu Beginn des Mandats erörtert.

In gewissen Fällen kann auch eine Pauschale vereinbart werden.